Inzwischen sind einige Schulwochen vergangen und ich fand es an der Zeit, wieder einmal die Vereinbarung mit den Kindern zu diskutieren. Anlass gab es keinen konkreten. Die Kinder konnten sich an die meisten Regeln erinnern und fanden, es klappe im Grossen und Ganzen ganz gut, was ich übrigens auch denke.
Ich bin sehr überzeugt, dass für das Einhalten der Vereinbarung die aktive Mitarbeit beim Erstellen von grösster Wichtigkeit ist. Wichtig ist dabei wohl auch, dass ich als Lehrperson die rechtlichen Grundlagen kenne. Dazu empfehle ich wärmstens die Broschüren „My little Safebook“, herausgegeben von der Schweizerischen Kriminalprävention SKP. Ich gebe jeweils den Eltern auch ein Begleitschreiben mit.
Da wir nicht gross über Probleme mit den Regeln sprechen mussten, hatten die Kinder nun aber auch Begehrlichkeiten. Sie fragten zum Beispiel, ob sie während dem Unterricht Musik hören dürfen. Je nach Situation ist das von mir aus ja durchaus möglich. Also machten wir ab, unter welchen Bedingungen Musik hören erlaubt werden kann. Bei Einzelarbeit, in einer Lautstärke die niemand sonst durch die Kopfhörer hört und, ganz wichtig, ohne dann dauernd auf dem Gerät vor- oder zurück zu schalten. Damit die Ablenkung nicht zu gross ist. Die ersten paar Tage verliefen ziemlich gut. Die Kinder arbeiten ruhig und konzentriert, so dass es bisher keinen Anlass gäbe, das nicht weiterhin zu erlauben.
Die Kinder nutzen diese Gelegenheit selten, aber sie schätzen es sehr. Das ist für mich der springende Punkt einer solchen Vereinbarung. Sie muss veränderbar sein, sie muss den Bedürfnissen von mir und den Kindern entsprechen. Vielleicht muss man als Lehrperson dazu über seinen eigenen Schatten springen. Aber mal ehrlich, wie oft verlangen wir genau dies auch von unseren Schülerinnen und Schülern? Ich versuche, mit gutem Beispiel voranzugehen.