Das iPhone-Projekt läuft weiter

Anfangs September hatte die Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener gigaherz.ch beim Schwyzer Bildungsdepartement Aufsichtsbeschwerde gegen die Schulkommission, die Schulleitung und den Projektleiter des  iPhone-Projekts eingereicht. Der Verein verlangte die sofortige Einstellung des Projekts wegen übermässiger Strahlenbelastung der beteiligten Schulkinder.

In der Folge wurden sowohl die Schulkommission als auch die Projektleitung von der Bildungsdirektion um eine schriftliche Stellungsnahme zu den in der Aufsichtsbeschwerde genannten Vorwürfen gebeten. Aus Sicht der Projektleitung sprachen folgende Gründe für eine Abweisung der Aufsichtsbeschwerde:

  1. Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte: Im Projekt werden nur Geräte eingesetzt, die bezüglich Strahlenbelastung in der Schweiz zugelassen sind und vorhandene geltende Grenzwerte einhalten.
  2. Umfassende Information aller Projektbeteiligten: Alle am Projekt Beteiligten wurden vor Projektbeginn umfassend informiert und haben ihr Einverständnis zum Projekt gegeben. Dies betrifft insbesondere die Eltern der beteiligten Schulkinder.
  3. Schriftliche Einwilligung der Eltern: Nach der ausführlichen Information und Diskussion des Projekts haben alle beteiligten Eltern schriftlich ihre Einwilligung zum Projekt gegeben.
  4. Technische Massnahmen zur Begrenzung der Strahlenbelastung: Im Projekt wurden verschiedene Massnahmen zur Begrenzung der Strahlenbelastung getroffen.
  5. Schulung der Betroffenen bezüglich Strahlenbelastung: Alle Beteiligten wurden im Rahmen des Projekts bezüglich Strahlenbelastung und Möglichkeiten zu ihrer Reduktion informiert und geschult.
  6. Strahlungsarme Nutzung der Geräte in der Schule geplant: Im Projekt stehen Nutzungen im Vordergrund, die keine grosse Strahlenbelastung verursachen. Telefonieren im Schulzimmer wird die Ausnahme bleiben.
  7. Kontrolle und Begrenzung der Mobilfunknutzung möglich: Der Klassenlehrer hat die Möglichkeit, die Mobilfunknutzung der Kinder zu kontrollieren und gegebenenfalls auch zu begrenzen.

Die detaillierte Stellungsnahme der Projektleitung ist als PDF downloadbar.

An seiner Sitzung vom 26. November 2009 hat der Erziehungsrat des Kantons Schwyz nun beschlossen, keinen Abbruch des Projekts zu verfügen und die Aufsichtsbeschwerde abzulehnen.

t10075

In einem Zeitungsinterview meinte der Bildungsdirektor des Kantons Schwyz, Walter Stählin, der Entscheid sei vor allem aus juristischen Gründen erfolgt:

Wir haben vor allem den rechtlichen Aspekt angeschaut. Und mussten beurteilen, ob der Schulrat rechtswidrig gehandelt
hat. (Walter Stählin in der Zürichsee-Zeitung Obersee, 28.11.2009, S. 9)

Allerdings sei diesem Entscheid durchaus eine intensive Diskussion vorangegangen, was die gesundheitlichen Risiken von Mobiltelefonen angehe, so Stählin:

Wir sind auch sensibilisiert, was die Strahlenbelastung angeht. (Walter Stählin in der Zürichsee-Zeitung Obersee, 28.11.2009, S. 9)

Dieser Aussage können sich wohl alle Beteiligten des iPhone-Projekts anschliessen. Weder die Schulkommission, die Schulleitung, die Lehrpersonen, die Projektleitung noch die Eltern und ihre Kinder nehmen das Thema Strahlenbelastung auf die leichte Schulter. Mit verschiedensten Massnahmen wird versucht, diese gering zu halten. Trotzdem sind alle Projektbeteiligten erleichtert über den Entscheid des Erziehungsrates und danken dem Erziehungsrat für seine Unterstützung.

P.S.: Erste Auswertungen des Nutzungsverhaltens zeigen in diesen Tagen auch, dass – wie geplant und kommuniziert – im Unterricht gar nicht telefoniert wird. Details…

This entry was posted in iPhone. Bookmark the permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert